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Seit fast 30 Jahren sind wir in vielen Bereichen der EDV tätig, bei denen wichtige Fragen im
Umfeld der Unternehmensorganisation und Informationstechnologie zu klären sind.
Insbesondere bei Projektschwierigkeiten, Projektabwicklung und Projektsanierung.
Wann können wir helfen?
Immer, wenn eine unabhängige fachliche Information oder Beratung benötigt wird,
ein Schaden beurteilt, eine Sache bewertet, ein fachlicher Streit außergerichtlich geklärt oder der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes zu Beweiszwecken festgestellt werden soll.
Das Gutachten eines Sachverständigen genießt erhöhte Glaubwürdigkeit.
Deshalb bietet es oft die Grundlage für eine gütliche Einigung.
Als Schiedsgutachter im Auftrag der Parteien kann der Sachverständige Streitfragen außergerichtlich
schnell und verbindlich entscheiden.
In Gerichtsverfahren sollen nach den Prozessordnungen die Sachverständigen vom Gericht beauftragt
werden. Wenn eine Partei den Sachverständigen beauftrag, dient das Gutachten als Parteivortrag.
In allen Fällen muss der Sachverständige seine Aufgabe immer gewissenhaft und unparteiisch erfüllen.
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